Zivilrechtliche Konsequenzen

Zivilrechtliche Konsequenzen für ausländische Kunden

Wenn Sie bei der Diers Klinik mit assistierter Reproduktion behandelt werden, und Sie nicht in Dänemark leben, möchten wir Sie dazu auffordern die Gesetzgebung in Bezug auf die zivilrechtlichen Konsequenzen in Ihrem Land vorab zu untersuchen.

Zivilrechtliche Konsequenzen für ausländische Kunden mit dänischem Wohnsitz

Sollten Sie in Dänemark leben und bei der Diers Klinik mit assistierter Reproduktion behandelt werden, sollten Sie darauf aufmerksam sein, dass die dänischen Regeln für Sie gelten.

Falls Sie einen Partner/eine Partnerin haben, muss vor jeder Inseminationsbehandlung untenstehendes Formular ausgefüllt werden, damit der Partner/die Partnerin der kommenden Mutter als Vater/Mit-Mutter registriert wird. Wenn man als Vater/Mit-Mutter registriert wird, heißt das u.a. juristisch gesehen, dass man unterhaltpflichtig gegenüber dem Kind ist und, dass das Kind erbberechtigt ist.

Sollte der Partner/die Partnerin am Tag der Insemination nicht mitkommen können, sind Sie selbst dafür verantwortlich das Formular vorab mit Zeugen zu unterschreiben. Die Zeugen sind nicht notwendig, falls Sie beide am Tag der Insemination vor Ort sind:

https://familieretshuset.dk/media/1334/blanket_8.pdf

Falls Sie alleinstehend sind und in Dänemark leben, müssen keine Formulare ausgefüllt werden. Sobald Sie schwanger sind, erhalten Sie von uns ein Dokument, welches an „Familieretshuset“ eingereicht werden muss.