Baby hand holding mum's hand

Zivilrechtliche Folgen einer Behandlung mit Spendersamen

Die zivilrechtlichen Folgen einer Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen hängen zum einen von Ihrem eigenen Familienstand ab und zum anderen davon, ob Sie einen Spender aus einer Samenbank oder einen bekannten Spender verwenden.

Rechte und Pflichten, wenn Sie als Elternteil eines Kindes gelten

Wenn Sie als rechtlicher Elternteil des Kindes gelten, bedeutet dies unter anderem, dass

  • Sie die Pflicht haben, das Kind zu unterstützen,
  • Sie und das Kind das Recht haben, sich gegenseitig zu beerben,
  • Sie ein Besuchsrecht für das Kind haben können,
  • Sie sich das Sorgerecht für das Kind teilen können,
  • das Kind Ihren Nachnamen erhalten kann,
  • das Kind die gleiche Staatsangehörigkeit wie Sie haben kann, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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Zivilrechtliche Folgen für Patienten, die nicht in Dänemark wohnhaft sind

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Dänemark haben, empfehlen wir Ihnen, sich über die zivilrechtlichen Folgen einer Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen in Ihrem Heimatland zu informieren. Wenden Sie sich dazu an die zuständigen Behörden oder an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt.

Es ist ratsam, sich vor Beginn der Behandlung darüber zu informieren, was für Ihre Situation gilt, da möglicherweise Formulare ausgefüllt werden müssen, bevor die Behandlung beginnt.

 

Zivilrechtliche Folgen in Dänemark

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark haben, können Sie vor jeder Behandlung in der Kinderwunschklinik ein passendes Formular unterzeichnen, womit die Elternschaft vorab geklärt ist. 
 
Die Formulare sind an die jeweiligen Situationen angepasst und variieren je nachdem ob Sie alleinstehend sind oder nicht und ob Spendersamen verwendet wird. 
 
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer dänischen Homepage.
Zivilrechtliche Folgen wenn Sie in Dänemark leben