Stiefkindadoption in Deutschland

Stiefkindadoption

Stiefkindadoption bei lesbischen Paaren

Leider ist es in Deutschland für lesbische Paare immer noch nicht möglich automatisch als gleichberechtigte Eltern registriert zu werden, wenn man durch eine Samenspende schwanger geworden ist. Genau auf diesen Punkt werden lesbische Paare in Deutschland leider weiterhin diskriminiert:

Lesbisch = Stiefkindadoption

In Dänemark ist dies früher ebenfalls so gewesen (lesen Sie ggf. Lizas Geschichte), dass lesbische Paare eine Stiefkindadoption durchführen mussten. Dies ist mittlerweile aber nicht mehr der Fall und die Elternschaft kann heute ganz einfach mit einer Unterschrift beider Mütter vor der Kinderwunschbehandlung geklärt werden.

Fragen bzgl. der Stiefkindadoption

Viele unserer deutschen Klientinnen fragen uns bereits vor der Behandlung, wie genau die Stiefkindadoption durchgeführt werden kann und was es zu beachten gibt. Wir sind auf diesem Gebiet keine Spezialistinnen und raten daher immer dazu sich vorab bei einem Notar oder Familienanwalt diesbezüglich beraten zu lassen.

Da wir aber natürlich auch schon viele lesbische Paare aus Deutschland auf dem Weg zur Elternschaft begleitet haben, haben wir ein dieser Paare kontaktiert. Christin und Peggy haben sich gefreut anderen helfen zu können und wollten gerne erklären, wie bei ihnen als lesbisches Paar die Stiefkindadoption abgelaufen ist.

Zum Glück sind auch wir dadurch um einiges klüger geworden.

Kinderwunsch von Christin und Peggy

Christin und Peggy (vielleicht kennt ihr sie von Instagram als twomummys.d.e) waren 2019 zur Behandlung bei uns in der Diers Klinik. Sie hatten seit knapp einem Jahr den Kinderwunsch und wussten natürlich vorab, dass sie dafür eine Kinderwunschklinik und Samenspende benötigten.

Sie haben sich daher viel im Internet informiert und sich mit Freunden und auch über Instagram mit anderen ausgetauscht. Eine Freundin erzählte von unserer Klinik in Dänemark, weshalb das Paar uns dann kontaktierte. Nach dem Erstgespräch waren sie beide überzeugt und bereits 3 Monate später sind sie das erste Mal nach Dänemark für die Inseminationsbehandlung gefahren.

Die Behandlung war beim dritten Versuch erfolgreich und das Paar hat 2019 ihre Tochter bekommen. Derzeit erwartet das Paar ihr zweites Kind, womit die Familie dann komplett sein wird.

Vorbereitung auf die Stiefkindadoption als lesbisches Paar

Vorab war dem Paar bereits klar, dass nach der Geburt eine Stiefkindadoption durchgeführt werden müsste, damit beide Mütter die gleichen Rechte haben.

Deswegen haben sie sich mit anderen Paaren ausgetauscht, die dies schon durchgemacht hatten und sie haben sich auch über rechtliche Foren im Internet informiert sowie bei einer Notarin, die ihnen bei der Stiefkindadoption behilflich war.

Die einleitende Phase der Stiefkindadoption

Als Christin in der 25 SSW. war, wurde die Stiefkindadoption von der Notarin beim Gericht eingeleitet. Die Notarin hat eine Beurkundung aufgesetzt, wodurch Peggy eine gewisse Absicherung hätte.

Diese Beurkundung war dazu da, dass Peggy eine bessere Chance hätte als Mutter anerkannt zu werden, falls der schlimmste Fall eintreten sollte und Christin bei der Geburt etwas zustoßen sollte. Allerdings ist eine solche Beurkundung nicht zu 100 % rechtssicher, welches leider bedeutet hätte, dass es einen rechtlichen Kampf hätte geben können, damit Peggy als Mutter ihrer eigenen Tochter anerkannt werden könnte.

1. Schritt der Stiefkindadoption: Hausbesuch vom Jugendamt

Nachdem die Stiefkindadoption eingeleitet wurde, haben sich das Familiengericht und das Jugendamt bei Peggy und Christin per Post gemeldet. Hier wurde dem Paar mitgeteilt, welche Unterlagen das Paar benötigte, um die Adoption durchführen zu können und das Jugendamt hat einen Termin für den ersten Hausbesuch mitgeteilt.

Dieser Besuch fand schon während der Schwangerschaft statt und dabei ging es vor allem darum, die Wohnsituation zu untersuchen und das Paar kennenzulernen. Peggy und Christin erzählen uns, dass sie sich bei dem Besuch leider nicht sehr wohl gefühlt haben:

„Wir wissen, dass die Dame vom Jugendamt nur ihren Job gemacht hat, aber wir haben uns doch sehr diskriminiert gefühlt. Schließlich war und ist unsere Tochter ein absolutes Wunschkind und wir möchten behaupten, dass es in dieser Welt durchaus wichtigere Fälle für das Jugendamt gibt als solche.“

Nach dem Hausbesuch und nachdem das Paar alle notwendigen Dokumente eingereicht hatten, konnten sie erstmal gespannt auf die Ankunft ihrer „kleinen Quietschmaus“ warten. Der nächste Schritt der Stiefkindadoption wartete dann nach der Geburt. 

2. Schritt der Stiefkindadoption: Nach der Geburt

Als das Paar endlich ihre kleine Tochter in den Armen hatte, mussten Peggy und Christin das Jugendamt und das Familiengericht benachrichtigen, damit es schnellstmöglich mit der Stiefkindadoption weitergehen konnte.

„Das Gefühl, dass Peggy noch keine offiziellen Rechte und Pflichten hatte, war alles andere als schön und man trug doch immer eine Sorge mit sich rum – was ist, wenn jetzt etwas passieren sollte.“

Es war gar keine Frage, dass Peggy von Anfang an die Herzmama war, aber leider nicht auf dem Papier, welches auch für Christin sehr hart war.

3. Schritt der Stiefkindadoption: Anwaltskontakt und zweiter Hausbesuch

Das Paar bekam wieder Post und dieses Mal mit der Nachricht, dass ihrer Tochter ein Rechtsbeistand zugeteilt worden war. Zu dieser Anwältin hat das Paar dann Kontakt aufgenommen, wonach sie dort einen sehr positiven Termin hatten:

„Die Anwältin hatte sich über unseren Fall gefreut, auch wenn sie wenig Verständnis für die Gesetzgebung hatte und sie hatte eine super positive und herzliche Stellungnahme FÜR unsere Tochter an das Familiengericht geschrieben.“

Danach gab es bei der Familie den zweiten Hausbesuch vom Jugendamt, wobei es darum ging die Tochter von Peggy und Christin kennenzulernen und das Verhältnis zwischen Peggy und der Kleinen zu sehen. Genau dieser Punkt war und ist immer noch für das Paar unglaublich schwer nachzuvollziehen:

„Wie soll das Verhältnis schon sein? Natürlich wunderschön, Peggy ist ja schließlich die Herzmama und beide haben sich von Anfang an geliebt und angehimmelt.“

Das Jugendamt schrieb nach dem Besuch ebenfalls eine Stellungnahme für die Tochter von Peggy und Christin an das Familiengericht.

4. Schritt der Stiefkindadoption: Termin beim Familiengericht

Das Paar hatte schnell einen Termin beim Gericht – bereits nach 6 Monaten. Die Rechtsbeiständin von Peggy und Christin hat das Paar begleitet, weil sie sich den Termin nicht entgehen lassen wollte. Für sie war es endlich Mal was Positives.

Peggy und Christin waren sehr aufgeregt, sie machten sich gleichzeitig aber auch etwas Sorge:

„Aber wovor eigentlich Sorge? Wir sind doch eine Familie mit ganz viel Liebe füreinander und geben unser Bestes unseren bald zwei Kindern eine wundervolle und unbeschwerte Kindheit zu bieten.“

Peggy und Christin sind den gefühlten 1000 Kilometer langen Flur mit einem Puls von 200 zum Büro des Richters gegangen, wo dieser sie zum Glück herzlich begrüßt hat:

„Hallo Familie [XX], ich freue mich sehr auf den doch sehr positiven Termin heute und kann Ihnen schon vorab sagen, dass Sie natürlich aus dem Termin rausgehen und beide rechtliche Eltern sein werden.“

Dem Paar viel ein Stein vom Herzen!

Nach dem Termin konnten Christin und Peggy sich endlich nur noch darum kümmern, ihre kleine Tochter anzuhimmeln.

Schon kurze Zeit nach dem Termin beim Gericht, wurden alle schriftlichen Unterlagen per Post zugeschickt und endlich konnte die Geburtsurkunde geändert werden.

Stiefkindadoption: Kosten und Aufwand

Zum einen war der ganze Prozess emotional sehr hart und auch aufwändig und dazu kamen dann natürlich auch noch die Kosten für Notar, Gericht und Rechtsbeistand, sowie für die benötigten Unterlagen und die Änderung der Geburtsurkunde.

Geld, welches ganz bestimmt an anderer Stelle sinnvoller hätte investiert werden können.

Peggy und Christin erzählen uns, dass sie Glück hatten, dass die Adoption für sie so schnell geregelt wurde. Eingeleitet wurde die Adoption in der 25. SSW. und bereits als ihre Tochter 6 Monate alt war, war die Adoption durch.

Für uns hier in der Diers Klinik hört sich dies ganz bestimmt nicht nach einem schnellen Verfahren an, aber leider kann man wohl davon ausgehen, dass die Stiefkindadoption manchmal noch viel länger dauern kann.

Stiefkindadoption: Notwendige Unterlagen 

Um die Stiefkindadoption als lesbisches Paar durchführen zu können, mussten Peggy und Christin verheiratet sein. 

Darüber hinaus mussten folgende Unterlagen eingereicht werden, bevor die Stiefkindadoption durchgeführt werden konnte:

  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Nachweis über Verdienst
  • Vermögen und Schulden
  • Geburts- und Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung
  • Personalausweis

Zweites Kind – zweite Stiefkindadoption?

Derzeit warten Peggy und Christin gespannt auf die Ankunft ihres zweiten Kindes – dieses Mal wird es ein Junge.

Hier in der Diers Klinik waren wir etwas naiv und dachten, dass die Stiefkindadoption beim zweiten Kind dann relativ einfach machbar ist. Aber leider lagen wir da falsch. Das Verfahren der Stiefkindaoption ist bei ihrem Sohn nochmal dasselbe, wie bei ihrer Tochter.

Das Paar hatte bereits den ersten Termin bei der Notarin und die Adoption ist somit wieder in die Wege geleitet. Ob es dieses Mal genauso einfach und schnell geht, wissen sie leider noch nicht.

Tipps für andere bzgl. der Stiefkindadoption

Als wir Peggy und Christin fragen, was sie gerne vorab gewusst hätten, erzählen sie uns von den Überraschungen, welche es unterwegs gab.

Z.B. wussten sie nicht, dass das Kind einen Rechtbeistand zugeteilt bekommt und auch der Besuch vom Jugendamt während der Schwangerschaft war eine große Überraschung.

Die wichtigste Anlaufstelle ist auf jeden Fall ein Notar oder eine Notarin, von wo aus alles in die Wege geleitet wird. Darum sollte man sich unbedingt kümmern.

Das die Stiefkindadoption mit vielen Sorgen verbunden ist, ist wahrscheinlich für alle nachvollziehbar. Worum sich das Paar aber umsonst Sorgen gemacht hat, war, dass eine Behörde sich in den Weg stellen könnte:

„Schlussendlich ist das (die Stiefkindadoption bei lesbischen Paaren) für alle Anlaufstellen eine eher schöne Aufgabe, zu den doch sonst sehr traurigen und schwierigen Fällen. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass jeder dort nur seinen Job macht und keiner von denen etwas für die Gesetzgrundlage kann.“

Dies finden wir sehr wichtig weiterzuleiten! Obwohl die Stiefkindadoption also ein anstrengender Prozess ist, braucht man keine Angst haben, dass man „Gegner“ hat. Die meisten sehen die Situation zum Glück als erfreulichen „Fall“.

Viel Glück an alle mit der vorliegenden Stiefkindadoption!

Wir hoffen sehr, dass die Erzählung von Peggy und Christin vielen weiterhilft, sich auf die Stiefkindadoption vorzubereiten. Wir hier in der Diers Klinik wünschen euch allen dafür ganz viel Geduld, Kraft und Glück!

Wir wissen mit Sicherheit, dass wir die tollsten Regenbogenfamilien auf ihrer Kinderwunschreise begleiten dürfen, und dass alle Diers Babys von Anfang an voller Liebe aufwachsen, egal ob bei Solomüttern, zwei Mamas oder bei Mama und Papa.

Hoffentlich ändert sich in Zukunft die Gesetzgebung in Deutschland, damit alle Elternteile (wie in Dänemark auch) schon vor der Geburt gleichberechtigt sind.